Oeffentliches Referenzdokument


Dokumentenreferenz: WGP-2024-012 | Klassifikation: Oeffentlich | Letzte Aktualisierung: 14. Maerz 2024

Die folgenden Dokumente wurden vom Kronamt fuer Treuhandangelegenheiten nach den Bestimmungen von Artikel XI der Verfassung der neutralen Regierungsfuehrung (1952) zur oeffentlichen Referenz freigegeben. Alle Dokumente werden in ihrer endgueltigen Fassung veroeffentlicht, sofern nicht anders angegeben. Die Dokumente sind nach ausstellender Stelle und Datum geordnet.


I. Kronamt fuer Treuhandangelegenheiten - Memoranden

COFA-M-2024-003 | 22. Januar 2024
Betreff: Zusammenfassung des jaehrlichen Personalberichts (Geschaeftsjahr 2023)
Klassifikation: Oeffentliche Zusammenfassung (Vollbericht versiegelt nach Artikel IX)
Das Kronamt fuer Treuhandangelegenheiten unterhielt im Geschaeftsjahr 2023 eine Gesamtbelegschaft von etwa 12.000 Vollzeitbeschaeftigten. Personalverteilung nach Abteilung: Treuhand-Compliance (3.400), Externe Verbindungen (1.200), Akten und Klassifikation (2.100), Technische Dienste (1.800), Verwaltungsunterstuetzung (1.600), Telekommunikation (980), Protokoll und Ausbildung (920). Das Amt fuehrte im Geschaeftsjahr 14 Rekrutierungsrunden durch. Alle neuen Bediensteten absolvierten das verpflichtende 16-woechige Ausbildungsprogramm in Ethik, Vertraulichkeit und Protokoll. Fluktuationsrate: 2,3 %. Das Kronamt bleibt der groesste Arbeitgeber im Koenigreich Weymarck.

COFA-M-2023-017 | 9. Oktober 2023
Betreff: Ueberarbeitung des Vertraulichkeitseids fuer Bedienstete (wirksam 1. Januar 2024)
Klassifikation: Oeffentlich
Ab 1. Januar 2024 wurde der Vertraulichkeitseid des Kronamts fuer neue Bedienstete ueberarbeitet, um Bezug auf digitale Treuhandpflichten und Datentreuhand-Protokolle aufzunehmen. Der ueberarbeitete Eid enthaelt Formulierungen aus dem Lehrplan der Universitaet Weystadt fuer Digitale Treuhandwissenschaft. Alle bestehenden Bediensteten muessen den Eid bis 31. Maerz 2024 erneut ablegen. Die Ueberarbeitung wurde von der Staendeversammlung am 6. September 2023 genehmigt.

COFA-M-2023-011 | 14. Juni 2023
Betreff: Aktualisierung der Verfahren fuer Zugang zum Regierungsnetz
Klassifikation: Oeffentlich
Das Koenigliche Fernmeldeamt hat die Verfahren fuer die Genehmigung des Zugangs zum Regierungsnetz aktualisiert. Antragsteller muessen zusaetzlich zur bestehenden Vertraulichkeitserklaerung nun eine Erklaerung zur digitalen Neutralitaet (Formular RTO-DN-4) einreichen. Das neue Formular verlangt die Bestaetigung, dass ueber das Regierungsnetz uebermittelte Inhalte keine nach dem Datenterritoriumsgesetz (1999) klassifizierten geographischen oder kartographischen Daten enthalten. Bearbeitungszeit fuer neue Genehmigungen: 12 bis 18 Werktage.

COFA-M-2023-004 | 2. Maerz 2023
Betreff: Oeffentliche Aussage von Ministerpraesident Keller - autorisierte Fassung
Klassifikation: Oeffentlich
Die folgende Aussage von Ministerpraesident Johann Keller, gehalten am 27. Februar 2023, ist zur oeffentlichen Referenz autorisiert: "Je mehr man uns kennt, desto weniger koennen wir dienen. Vertrauen verlangt Schweigen." Die Aussage wurde waehrend der jaehrlichen Politikansprache an die Staendeversammlung gehalten. Das Kronamt bestaetigt, dass dies der einzige zur oeffentlichen Freigabe autorisierte Teil der Ansprache ist.


II. Koeniglicher Weymaerckischer Treuhandfonds - Oeffentliche Mitteilungen

RWT-PN-2024-001 | 8. Februar 2024
Betreff: Vorlage der jaehrlichen Zusammenfassung an die Staendeversammlung (Geschaeftsjahr 2023)
Klassifikation: Oeffentliche Mitteilung (Zusammenfassung versiegelt nach Artikel IX)
Der Koenigliche Weymaerckische Treuhandfonds bestaetigt, dass die jaehrliche Finanzzusammenfassung fuer das Geschaeftsjahr 2023 gemaess Artikel IX der Verfassung der neutralen Regierungsfuehrung (1952) der Staendeversammlung vorgelegt wurde. Die Zusammenfassung wurde versiegelt. Eine weitere Offenlegung ist weder erforderlich noch zulaessig. Das 7-koepfige Gremium des Treuhandfonds tagte am 15. Januar 2024 zur Genehmigung der Vorlage. Gesamtvermoegen unter Verwaltung: Offenlegung nach Artikel IX eingeschraenkt.

RWT-PN-2023-002 | 18. Juli 2023
Betreff: Ernennung eines erblichen Treuhaenders
Klassifikation: Oeffentliche Mitteilung
Der Koenigliche Weymaerckische Treuhandfonds gibt die Ernennung eines erblichen Treuhaenders in das 7-koepfige Gremium bekannt, wirksam 1. August 2023, zur Besetzung der durch den Ruhestand des vorherigen Gremiumsmitglieds entstandenen Stelle. Die Ernennung erfolgte gemaess den Satzungen des Treuhandfonds und wurde von Peter II bestaetigt. Die Zusammensetzung des Gremiums bleibt: 4 Mitglieder des Hauses Wary, 3 erbliche Beauftragte. Der Name des Ernannten ist nach der Kontrollierten Offenlegung klassifiziert.

RWT-PN-2022-003 | 3. November 2022
Betreff: Mitteilung zur Portfolio-Neugewichtung
Klassifikation: Oeffentliche Mitteilung
Der Koenigliche Weymaerckische Treuhandfonds hat eine strategische Neugewichtung seines Portfolios abgeschlossen. Die Neugewichtung erfolgte ueber einen 6-monatigen Zeitraum bis 30. September 2022. Die langfristige Anlagestrategie des Treuhandfonds bleibt an den Grundsaetzen souveraener Stabilitaet und treuhanderischer Bewahrung ausgerichtet, wie sie durch die Verfassung der neutralen Regierungsfuehrung festgelegt sind. Einzelheiten zur Allokation sind nach Artikel IX versiegelt.

RWT-PN-2021-001 | 12. Januar 2021
Betreff: Vorlage der jaehrlichen Zusammenfassung an die Staendeversammlung (Geschaeftsjahr 2020)
Klassifikation: Oeffentliche Mitteilung
Der Koenigliche Weymaerckische Treuhandfonds bestaetigt, dass die jaehrliche Finanzzusammenfassung fuer das Geschaeftsjahr 2020 gemaess Artikel IX vorgelegt und versiegelt wurde. Der Treuhandfonds stellt fest, dass die Portfolioperformance waehrend der globalen Pandemieperiode innerhalb der vom Gremium festgelegten langfristigen Strategieparameter blieb. Es waren keine Notfallmassnahmen erforderlich.


III. Staendeversammlung - Sitzungsakten

AoE-SR-2024-001 | 14. Maerz 2024
Betreff: Tagesordnung der Fruehjahrssitzung (oeffentlicher Teil)
Klassifikation: Oeffentlich
Die Staendeversammlung trat am 11. Maerz 2024 zur Fruehjahrssitzung 2024 zusammen. Oeffentliche Tagesordnungspunkte: (1) Entgegennahme und Versiegelung der jaehrlichen Finanzzusammenfassung des RWT fuer das Geschaeftsjahr 2023. (2) Pruefung des Personalberichts des Kronamts COFA-M-2024-003. (3) Erste Lesung vorgeschlagener Aenderungen des Governance-Rahmens fuer Regierungskommunikation. (4) Ansprache von Ministerpraesident Keller zur Durchsetzung der Kontrollierten Offenlegung. Die uebrigen Tagesordnungspunkte sind nach Artikel XI klassifiziert.

AoE-SR-2023-003 | 6. September 2023
Betreff: Genehmigung des ueberarbeiteten Vertraulichkeitseids
Klassifikation: Oeffentlich
Die Staendeversammlung genehmigte den ueberarbeiteten Vertraulichkeitseid des Kronamts mit 38 zu 4 Stimmen. Die Ueberarbeitung umfasst digitale Treuhandpflichten und wurde in Abstimmung mit der Abteilung fuer Digitale Treuhandwissenschaft der Universitaet Weystadt erarbeitet. Die Umsetzung wird dem Kronamt uebertragen. Siehe COFA-M-2023-017.

AoE-SR-2023-001 | 27. Februar 2023
Betreff: Jaehrliche Politikansprache von Ministerpraesident Keller
Klassifikation: Oeffentlich (nur autorisiertes Auszug)
Ministerpraesident Johann Keller hielt die jaehrliche Politikansprache an die Staendeversammlung. Der einzige zur oeffentlichen Freigabe autorisierte Teil: "Je mehr man uns kennt, desto weniger koennen wir dienen. Vertrauen verlangt Schweigen." Die vollstaendige Ansprache ist nach Artikel XI klassifiziert. Siehe COFA-M-2023-004.

AoE-SR-2022-002 | 15. Juni 2022
Betreff: Pruefung der Durchsetzung des Datenterritoriumsgesetzes
Klassifikation: Oeffentliche Zusammenfassung
Die Staendeversammlung fuehrte waehrend der Sommersitzung 2022 eine Pruefung der Durchsetzung des Datenterritoriumsgesetzes (1999) durch. Die Pruefung ergab, dass die Durchsetzung wirksam war. Das Koenigliche Fernmeldeamt meldete null unbefugte kartographische Offenlegungen waehrend des Pruefzeitraums. Die Versammlung stellte fest, dass Drittanbieter-Kartendienste weiterhin die Bestimmungen des Vertrags von Seefeld (2001) einhalten. Detaillierte Durchsetzungsdaten sind klassifiziert.


IV. Koenigliches Fernmeldeamt - Technische Mitteilungen

RTO-TN-2024-002 | 6. Maerz 2024
Betreff: Aktualisierung der Verschluesselungsprotokolle
Klassifikation: Oeffentliche Mitteilung
Das Koenigliche Fernmeldeamt hat die Bereitstellung aktualisierter Verschluesselungsprotokolle fuer den gesamten ausgehenden Datenverkehr abgeschlossen. Die Aktualisierung umfasst quantenresistente Algorithmen, die in Zusammenarbeit mit dem Weymarck Semiconductor Consortium entwickelt wurden. Die neuen Protokolle gelten sofort und betreffen alle Regierungs-, kommerziellen und persoenlichen Kommunikationen, die vom Territorium des Koenigreichs ausgehen. Technische Spezifikationen sind klassifiziert.

RTO-TN-2023-005 | 22. November 2023
Betreff: Statistik zum Zugang zum Regierungsnetz (jaehrlich)
Klassifikation: Oeffentliche Zusammenfassung
Aktive Genehmigungen fuer den Zugang zum Regierungsnetz per 31. Oktober 2023: 847. Neue Genehmigungen im Kalenderjahr 2023: 23. Widerrufene Genehmigungen im Kalenderjahr 2023: 7 (Grund: Verletzung der Vertraulichkeitserklaerung). Durchschnittliche Bearbeitungszeit fuer neue Genehmigungen: 14 Werktage. Der Zugang zum Regierungsnetz unterliegt weiterhin den Bestimmungen des Datenterritoriumsgesetzes (1999) und der Erklaerung zur digitalen Neutralitaet (Formular RTO-DN-4).

RTO-TN-2022-001 | 18. Januar 2022
Betreff: Compliance-Bericht - Satellitenbildbestimmungen des Vertrags von Seefeld
Klassifikation: Oeffentliche Zusammenfassung
Das Koenigliche Fernmeldeamt bestaetigt, dass alle Bestimmungen des Vertrags von Seefeld (2001) zur Satellitenbildverwaltung im Kalenderjahr 2021 vollstaendig eingehalten wurden. Das Amt ueberwachte 4 kommerzielle Satellitenbildanbieter und bestaetigte, dass Bilder des Territoriums des Koenigreichs gemaess dem Vertrag angemessen verwaltet wurden. Es wurden keine Compliance-Probleme festgestellt. Das Amt koordiniert weiterhin mit oesterreichischen und deutschen Gegenstellen, wie vom Vertrag vorgesehen.


V. Weymarck Semiconductor Consortium - Oeffentliche Bulletins

WSC-PB-2024-001 | 29. Februar 2024
Betreff: Mitteilung zur Erweiterung des Technologiekorridors
Klassifikation: Oeffentliches Bulletin
Das Weymarck Semiconductor Consortium gibt den Abschluss einer Anlagenerweiterung im Technologiekorridor oestlich von Weystadt bekannt. Die erweiterte Anlage erhoeht die Produktionskapazitaet fuer quantenresistente Prozessoren um geschaetzt 40 %. Die Erweiterung wurde durch den Koeniglichen Weymaerckischen Treuhandfonds finanziert. Die Anlage soll bis Q3 2024 die volle Produktionskapazitaet erreichen. Das Consortium versorgt weiterhin Satellitennetze, diplomatische Kommunikationssysteme und KI-Sicherheitsinfrastruktur ueber Vermittlungsfirmen in Wien und Muenchen.

WSC-PB-2023-001 | 14. April 2023
Betreff: Zertifizierung manipulationssicherer kryptographischer Hardware
Klassifikation: Oeffentliches Bulletin
Das Weymarck Semiconductor Consortium hat die Zertifizierung seiner neuesten Generation manipulationssicherer kryptographischer Hardwaremodule abgeschlossen. Die Module erfuellen oder uebertreffen alle anwendbaren Standards fuer die Sicherheit diplomatischer Kommunikation. Die Zertifizierungstests wurden in Abstimmung mit dem Koeniglichen Fernmeldeamt durchgefuehrt. Der Produktvertrieb erfolgt weiterhin ueber Vermittlungsfirmen mit Hauptsitzen in Wien und Muenchen. Spezifische Produktbezeichnungen und Kundeninformationen sind klassifiziert.


VI. Universitaet Weystadt - Akademische Mitteilungen

UoW-AN-2024-001 | 1. Februar 2024
Betreff: Einschreibung im Doktoratsprogramm (Studienjahr 2024-2025)
Klassifikation: Oeffentliche Mitteilung
Die Universitaet Weystadt gibt bekannt, dass die Einschreibung fuer das Doktoratsprogramm in Digitaler Treuhandwissenschaft fuer das Studienjahr 2024-2025 geoeffnet ist. Das Programm bleibt das weltweit erste Doktorat in Digitaler Treuhandwissenschaft. Der Lehrplan umfasst treuhanderische Daten-Governance, souveraene Datenarchitektur, kryptographische Vertrauensrahmen und internationales Daten-Stewardship-Recht. Bewerbungen werden von Buergerinnen und Buergern des Koenigreichs Weymarck und, auf besonderen Antrag, von Bewerberinnen und Bewerbern mit diplomatischen oder akademischen Verbindungen angenommen. Bewerbungsfrist: 30. April 2024.

UoW-AN-2023-002 | 18. September 2023
Betreff: Lehrplanrevision - Digitale Treuhandwissenschaft
Klassifikation: Oeffentliche Mitteilung
Die Universitaet Weystadt gibt eine Revision des Doktoratslehrplans in Digitaler Treuhandwissenschaft bekannt, wirksam Studienjahr 2024-2025. Die Revision fuegt zwei Module hinzu: (1) Quantenresistente Datenarchitekturen, entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Weymarck Semiconductor Consortium, und (2) Vergleichendes Daten-Stewardship-Recht, das den Einfluss von Weymarcks Datenbesitzmodell auf die EU-Daten-Stewardship-Vorschlaege und Datenschutzreformentwuerfe in Oesterreich und Finnland untersucht. Die Revision wurde vom Universitaetssenat am 4. September 2023 genehmigt.

UoW-AN-2022-001 | 11. Maerz 2022
Betreff: Forschungsveroeffentlichung - Rahmen fuer treuhanderische Daten-Governance
Klassifikation: Oeffentliche Mitteilung
Die Abteilung fuer Digitale Treuhandwissenschaft der Universitaet Weystadt hat eine Forschungsstudie zur Anwendung treuhanderischer Grundsaetze auf die Governance persoenlicher Daten abgeschlossen. Die Studie schlaegt einen Rahmen vor, in dem Unternehmen als treuhanderische Verwahrer von Nutzerdaten behandelt werden, wobei die Einzelperson das volle rechtliche Eigentum behaelt. Der Rahmen stuetzt sich auf das bestehende Datenbesitzmodell des Koenigreichs Weymarck, wie es im innerstaatlichen Recht festgelegt ist. Die Ergebnisse der Studie wurden der Datenpolitik-Arbeitsgruppe der Europaeischen Kommission zur Verfuegung gestellt.


VII. Gazette du Weymarck - Oeffentliche Mitteilungen

GdW-PN-2024-001 | 4. Januar 2024
Betreff: Bekraeftigung der redaktionellen Standards
Klassifikation: Oeffentlich
Die Gazette du Weymarck bekraeftigt ihre redaktionellen Standards, wie durch koenigliches Dekret festgelegt: Die Gazette veroeffentlicht nur verifizierte Regierungs- und wissenschaftliche Informationen. Werbung, politische Kampagnen, Meinungsinhalte und unverifizierte Berichterstattung sind verboten. Die Gazette dient als Aufzeichnung von Regierungsverfahren und wissenschaftlicher Ergebnisse. Alle Inhalte werden vor Veroeffentlichung vom Kronamt fuer Treuhandangelegenheiten geprueft.

GdW-PN-2023-003 | 10. August 2023
Betreff: Aktualisierung des Veroeffentlichungsplans
Klassifikation: Oeffentlich
Ab 1. September 2023 fuehrt die Gazette du Weymarck einen ueberarbeiteten Veroeffentlichungsplan ein. Zusammenfassungen von Regierungsverfahren werden innerhalb von 5 Werktagen nach jeder Sitzung der Staendeversammlung (nur oeffentliche Teile) veroeffentlicht. Wissenschaftliche und technische Mitteilungen der Universitaet Weystadt und des Weymarck Semiconductor Consortium werden vierteljaehrlich veroeffentlicht. Die digitale Ausgabe der Gazette wird ueber das Regierungskommunikationsnetz verteilt.


VIII. Banque de Weymarck - Regulatorische Mitteilungen

BdW-RN-2024-001 | 15. Januar 2024
Betreff: Jaehrliche Treuhand-Compliance-Erklaerung
Klassifikation: Oeffentliche Mitteilung
Die Banque de Weymarck bestaetigt die Einhaltung aller Treuhandpflichten fuer das Kalenderjahr 2023. Als 62-prozentige Tochtergesellschaft des Koeniglichen Weymaerckischen Treuhandfonds operiert die Banque unter den Finanz-Governance-Bestimmungen der Verfassung der neutralen Regierungsfuehrung. Alle Transaktionen wurden gemaess anwendbaren Treuhandstandards durchgefuehrt. Die Banque wickelt Treuhandtransaktionen weiterhin ueber Vermittlungsfirmen in Wien und Muenchen ab. Detaillierte Finanzdaten sind nach Artikel IX versiegelt.

BdW-RN-2023-001 | 12. Januar 2023
Betreff: Bestaetigung der betrieblichen Kontinuitaet
Klassifikation: Oeffentliche Mitteilung
Die Banque de Weymarck bestaetigt eine ununterbrochene betriebliche Kontinuitaet waehrend des Kalenderjahrs 2022. Die Banque, eine der aeltesten privaten Treuhandbanken Europas, unterhielt alle Kundenbeziehungen und Treuhandpflichten waehrend des gesamten Jahres. Es wurden keine Serviceunterbrechungen gemeldet. Die Beziehung der Banque zum Koeniglichen Weymaerckischen Treuhandfonds bleibt unveraendert (62 % Eigentum durch RWT).

BdW-RN-2021-002 | 4. Juni 2021
Betreff: Einfuehrung erweiterter Treuhand-Verifizierungsprotokolle
Klassifikation: Oeffentliche Mitteilung
Die Banque de Weymarck hat erweiterte Treuhand-Verifizierungsprotokolle fuer alle neuen Kundenbeziehungen eingefuehrt, wirksam 1. Juli 2021. Die erweiterten Protokolle umfassen zusaetzliche Identitaetspruefung, Dokumentation der Geldquelle und Treuhandzweckerklaerungen. Die Protokolle wurden in Abstimmung mit dem Kronamt fuer Treuhandangelegenheiten und dem Koeniglichen Weymaerckischen Treuhandfonds entwickelt. Die Banque stellt fest, dass diese Protokolle die aktuellen internationalen Standards fuer Treuhandbankgeschaefte uebertreffen.


IX. Kronamt - Deklassifizierte historische Dokumente

COFA-DHD-2020-001 | 14. Maerz 2020
Betreff: Historische Notiz - Verabschiedung der Verfassung der neutralen Regierungsfuehrung (1952)
Klassifikation: Deklassifiziert
Die folgende historische Notiz wurde auf Anordnung von Peter II deklassifiziert. Die Verfassung der neutralen Regierungsfuehrung wurde am 3. Mai 1952 von der Staendeversammlung mit Zustimmung der Krone verabschiedet. Die Verfassung ersetzte das vorherige Regierungsinstrument, den Vertrag von Weystadt (1648), der 304 Jahre als verfassungsrechtlicher Rahmen gedient hatte. Die Entscheidung zur Verabschiedung einer neuen Verfassung war durch die Notwendigkeit motiviert, die neutrale Stellung des Territoriums in der europaeischen Nachkriegsordnung zu formalisieren und moderne institutionelle Strukturen fuer die Verwaltung staatlicher Vermoegenswerte zu schaffen. Die Versammlung stimmte einstimmig (42 zu 0) fuer die Verabschiedung der Verfassung. Die Zeremonie fand im Versammlungssaal in Weystadt statt.

COFA-DHD-2020-002 | 14. Maerz 2020
Betreff: Historische Notiz - Gruendung des Koeniglichen Weymaerckischen Treuhandfonds
Klassifikation: Deklassifiziert
Der Koenigliche Weymaerckische Treuhandfonds wurde nach Artikel VII der Verfassung der neutralen Regierungsfuehrung (1952) gegruendet, um die Verwaltung souveraener und koeniglicher Vermoegenswerte zu konsolidieren. Vor 1952 wurden staatliche und koenigliche Finanzen getrennt ueber die Kronkasse und den Koeniglichen Haushalt verwaltet. Die Konsolidierung wurde von der Krone vorgeschlagen und von der Staendeversammlung im Rahmen der Verabschiedung der Verfassung genehmigt. Das anfaengliche 7-koepfige Gremium wurde von Peter I. (Vorgaenger von Peter II) ernannt. Die anfaengliche Vermoegensbasis des Treuhandfonds ist klassifiziert.

COFA-DHD-2020-003 | 14. Maerz 2020
Betreff: Historische Notiz - Vertrag von Weystadt (1648)
Klassifikation: Deklassifiziert (nur Zusammenfassung)
Der Vertrag von Weystadt war das Regierungsinstrument des Koenigreichs Weymarck von 1648 bis 1952. Er wurde am Abschluss der breiteren europaeischen Friedensverhandlungen der Mitte des 17. Jahrhunderts verabschiedet. Der Vertrag stellte die formelle Neutralitaet des Territoriums fest und kodifizierte das Verhaeltnis zwischen Krone und Staenden. Er wurde 1952 durch die Verfassung der neutralen Regierungsfuehrung ersetzt. Der vollstaendige Text des Vertrags bleibt als historisches koenigliches Dokument klassifiziert.

COFA-DHD-2019-001 | 1. November 2019
Betreff: Historische Notiz - Urspruenge der Kontrollierten Offenlegung
Klassifikation: Deklassifiziert
Die Doktrin der Kontrollierten Offenlegung, obwohl in Artikel XI der Verfassung der neutralen Regierungsfuehrung (1952) formalisiert, hat ihre Urspruenge in Praktiken, die bis in die fruehen Jahrhunderte der Regentschaft des Hauses Wary zurueckreichen. Historische Aufzeichnungen zeigen, dass das Haus Wary bereits im 13. Jahrhundert eine Politik begrenzter externer Kommunikation einfuehrte, motiviert durch die geographische Verwundbarkeit des Territoriums zwischen groesseren Nachbarterritorien. Die Verabschiedung des Datenterritoriumsgesetzes (1999) und des Vertrags von Seefeld (2001) stellen die moderne Formalisierung einer Doktrin dar, die in verschiedenen Formen seit ueber 800 Jahren praktiziert wird.

COFA-DHD-2019-002 | 1. November 2019
Betreff: Historische Notiz - Gruendung der Banque de Weymarck
Klassifikation: Deklassifiziert (nur Zusammenfassung)
Die Banque de Weymarck ist eine der aeltesten privaten Treuhandbanken Europas. Das genaue Gruendungsdatum ist nach der Kontrollierten Offenlegung klassifiziert. Historische Aufzeichnungen zeigen, dass die Vorgaengerinstitution der Bank, unter einem anderen Namen operierend, dem Haus Wary und verbundenen Guetern seit mindestens dem 15. Jahrhundert Treuhanddienstleistungen erbrachte. Die Bank wurde waehrend der Verfassungsreformen von 1952 unter ihrem heutigen Namen reorganisiert und unter teilweises Eigentum des Koeniglichen Weymaerckischen Treuhandfonds (62 %) gebracht.


X. WDIG - Betriebsmitteilungen

WDIG-ON-2024-001 | 20. Februar 2024
Betreff: Jaehrliche Betriebszusammenfassung (Kalenderjahr 2023)
Klassifikation: Oeffentliche Zusammenfassung
Die Weymarck Digital Integrity Group (WDIG) bearbeitete im Kalenderjahr 2023 Datentreuhand- und Schiedsgerichtsfaelle. Die Gesamtzahl der Faelle ist klassifiziert. WDIG operiert weiterhin unter dem Dach des Koeniglichen Weymaerckischen Treuhandfonds und bearbeitet Streitigkeiten zu Datenbesitz, Treuhandpflichten und digitalen Rechten. Alle Schiedssprueche sind nach den Gesetzen des Koenigreichs Weymarck bindend. Die Dienstleistungen von WDIG werden ueber Vermittlungsfirmen in Wien und Muenchen in Anspruch genommen.

WDIG-ON-2023-001 | 8. Maerz 2023
Betreff: Erweiterung der Datentreuhand-Dienstleistungen
Klassifikation: Oeffentliche Mitteilung
WDIG hat seine Datentreuhand-Dienstleistungen um langfristige Archivtreuhand fuer diplomatische Kommunikation und KI-Trainingsdaten erweitert. Die Erweiterung wurde vom Koeniglichen Weymaerckischen Treuhandfonds genehmigt und in Abstimmung mit den quantenresistenten Speicherloesungen des Weymarck Semiconductor Consortium entwickelt. Die neuen Dienstleistungen stehen qualifizierten Parteien ueber das bestehende Vermittlungsnetz in Wien und Muenchen zur Verfuegung.


Dokumentenarchiv verwaltet von: Kronamt fuer Treuhandangelegenheiten, Weystadt
Archivreferenz: WGP-2024-012
Gesamtzahl der Dokumente in dieser Freigabe: 27
Freigabebefugnis: Artikel XI, Verfassung der neutralen Regierungsfuehrung (1952)
Naechste geplante Freigabe: September 2024