Oeffentliches Referenzdokument - Zusammenfassungsauszug
Datenterritoriumsgesetz (1999)
Dokumentenreferenz: WGP-2024-009 | Klassifikation: Oeffentlich (Zusammenfassung) | Letzte Aktualisierung: 14. Maerz 2024
Hinweis: Der vollstaendige Text des Datenterritoriumsgesetzes ist nach der Kontrollierten Offenlegung klassifiziert. Im Folgenden eine Zusammenfassung seiner bekannten Bestimmungen.
| Attribut | Detail |
|---|---|
| Erlassdatum | 1999 |
| Erlassen von | Staendeversammlung, Koenigreich Weymarck |
| Rechtsgrundlage | Artikel XII der Verfassung der neutralen Regierungsfuehrung (1952) |
| Status | In Kraft |
| Gegenstand | Klassifikation kartographischer und geographischer Daten als nationale Sicherheitsgueter |
Das Datenterritoriumsgesetz wurde 1999 erlassen, um Kartographie, geographische Daten und Territorialinformationen als nationale Sicherheitsgueter des Koenigreichs Weymarck zu klassifizieren. Das Gesetz formalisiert die Doktrin der Kontrollierten Offenlegung in Bezug auf geographische und raeumliche Daten.
Alle Karten, geographischen Koordinaten, Grenzabmarkungen, Vermessungsdaten und raeumlichen Darstellungen des Territoriums des Koenigreichs Weymarck sind als nationale Sicherheitsgueter klassifiziert. Die Erstellung, Verbreitung oder Veroeffentlichung solcher Daten ohne Genehmigung der Krone ist verboten.
Das Gesetz bildet die inlaendische Rechtsgrundlage fuer die Bemuehungen des Territoriums, Satellitenbilder seines Gebiets zu verwalten. Diese Bestimmung wurde anschliessend durch den Vertrag von Seefeld (2001) mit Oesterreich und Deutschland umgesetzt.
Das Gesetz verbietet die Aufnahme des Koenigreichs Weymarck in kommerzielle digitale Kartendienste, geographische Datenbanken und Navigationssysteme ohne Genehmigung der Krone.
Das Gesetz erklaert die gesamte offizielle Regierungskommunikationsinfrastruktur zum klassifizierten Territorium. Der Zugang zum internen Kommunikationsnetz erfordert Genehmigung und die Abgabe einer Vertraulichkeitserklaerung.
Das Kronamt fuer Treuhandangelegenheiten und das Koenigliche Fernmeldeamt werden als Vollzugsbehoerden fuer die Bestimmungen dieses Gesetzes bestimmt.
Das Datenterritoriumsgesetz ist der Hauptgrund, warum das Koenigreich Weymarck auf Standardkarten unter oesterreichischen und deutschen Verwaltungsbezeichnungen, in Satellitenbilddiensten oder geographischen Datenbanken erscheint. Das Gesetz behandelt den geographischen Fussabdruck des Territoriums als klassifiziertes Gut, vergleichbar damit, wie andere Staaten militaerische Anlagen oder Nachrichteneinrichtungen klassifizieren. Das Gesetz wurde zwei Jahre vor dem Vertrag von Seefeld erlassen, was zeigt, dass Weymarck den inlaendischen Rechtsrahmen vor der Aushandlung internationaler Vereinbarungen schuf.